Jahresbericht und Entlastung
Die Entlastung der Landesregierung durch den Landtag ist wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Regierung. Dazu legt die Regierung jährlich die Haushaltsrechnung des abgelaufenen Haushaltsjahrs vor.
Der Rechnungshof stellt in seinem Jahresbericht seine Prüfungsergebnisse über die Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Haushaltsrechnung dar und nimmt die Fälle auf, die für die Entlastung der Landesregierung durch den Landtag bedeutsam sein können.
Die für den Jahresbericht vorgesehenen Beiträge gehen den betroffenen Ministerien zur Stellungnahme zu. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme berät der Große Senat die einzelnen Beiträge und beschließt über den Inhalt und die Aufnahme in den Jahresbericht.
Der Jahresbericht wird zunächst dem Landtag vorgestellt und dann im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit.
Unter Beteiligung des Rechnungshofs berät der Unterausschuss "Prüfung der Haushaltsrechnungen" über den Jahresbericht. Zu jedem Beitrag und zur Entlastung schlägt der Unterausschuss dem Haushaltsausschuss einen Beschluss (Kenntnisnahme, Berichtspflicht der Regierung, Feststellung, Missbilligung) vor. Der Landtag entscheidet mit Mehrheit über die Beschlussvorschläge.
Enthalten die Beschlüsse des Landtags Ersuchen an die Regierung zur Umsetzung weiterer Maßnahmen oder Berichtspflichten, werden jährlich in Zusammenarbeit mit dem Landesrechnungshof die Antworten der Regierung darauf überprüft, ob die Ersuchen des Landtags von der Landesregierung umgesetzt worden sind.
Der Landesrechnungshof berät den Landtag über die weitere Behandlung der Beschlüsse.