Kurzdarstellung
Der Niedersächsische Landesrechnungshof ist eine oberste Landesbehörde mit Sitz in Hildesheim.
Er ist kraft Niedersächsischer Verfassung die unabhängige externe Finanzkontrolle des Landes Niedersachsen und nur dem Gesetz unterworfen. Damit er seine Aufgabe unbeeinflusst wahrnehmen kann, besitzen seine Mitglieder richterliche Unabhängigkeit.
Auftrag
Sein Verfassungsauftrag ist es, die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes zu prüfen. Zudem obliegt der Präsidentin die ihr gesetzlich zugewiesene Aufgabe der überörtlichen Kommunalprüfung.
Organisation
Der Rechnungshof ist nicht wie eine Verwaltungsbehörde organisiert, sondern besitzt eine Senatsverfassung. Entscheidungen fällt der Senat, welcher aus den Mitgliedern des Rechnungshofs besteht. Für die überörtliche Kommunalprüfung ist allein die Präsidentin zuständig.
Personal
Beim Rechnungshof arbeiten zurzeit 200 Frauen und Männer mit unterschiedlicher Berufsausbildung. Hierzu gehören Juristen, Wirtschaftswissenschaftler, Ingenieure, Pädagogen, Fachhochschulabsolventen verschiedener Fachrichtungen sowie Fachleute aus allen Verwaltungsbereichen.
Etat
Der Rechnungshof verfügt über einen Jahresetat von rund 15 Millionen Euro.
Artikel von Dr. Sandra von Klaeden (Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs)
NdsVBl. Heft 7/2019, S. 204 ff.
Der Niedersächsische Landesrechnungshof (LRH): überraschend modern
(PDF, 0,50 MB)
Den Flyer des Niedersächsischen Landesrechnungshofs können Sie hier herunterladen: