Bewerbungsverfahren

Von der Bewerbung bis zur Einstellung


8 Schritte zum Erfolg - Von der Bewerbung bis zur Einstellung

Sie haben sich bei uns beworben und möchten gerne wissen, wann das Verfahren abgeschlossen ist? Unsere Stellenbesetzungsverfahren sind sehr komplex und daher oft nicht schnell durchführbar. Um Ihnen transparent gegenüber zu treten, erhalten Sie hier Informationen über den Prozess des Stellenbesetzungsverfahren:

Beschreibung des Bewerbungsverfahrens anhand einer Übersichtsgrafik Bildrechte: Nds. LRH
Von der Bewerbung bis zur Einstellung

1. Prüfung der Bewerbungen

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen gesichtet, sortiert und geprüft. Die Prüfung enthält u. a. die Erstellung einer Synopse, also eine Übersicht über die wichtigsten Bewerberdaten. Ebenso wird die Bewerbungsfähigkeit anhand des Anforderungsprofils der Stellenausschreibung überprüft.

2. Ggf. Nachforderung fehlender Unterlagen

Gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen wie z. B. Beurteilungen oder Zeugnisse, nachgefordert.

3. Vorauswahl

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erfolgt die Vorauswahl unter Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese aus Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz.

4. Auswahlgespräch

Danach können die Auswahlgespräche vorbereitet werden. Die Gespräche werden in der Regel als strukturiertes Interview geführt. Anders als bei einem freien Jobinterview gibt es einen festen Fragenkatalog. Zu den Teilnehmenden zählen Sie als Bewerber/-in, die Abteilungsleitung, die Referatsleitung, der/die Personalsachbearbeiter/-in, der/die Moderator/-in des Auswahlgesprächs, der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und ggf. die Schwerbehindertenvertretung.

5. Auswahlvermerk

Nach dem Durchlauf aller Auswahlgespräche wird die Auswahl in einem Vermerk festgehalten, in welchem die Entscheidung nach Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz begründet ist.

6. Beteiligung der Interessenvertretungen

Die Interessenvertretungen werden schriftlich beteiligt. Gleichstellungbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung können eine Stellungnahme abgeben. Der Personalrat hat i.d.R. 2 Wochen Zeit für seine Zustimmung.

7. Zusage

Nach erfolgter Mitbestimmung werden die Absagen an die Bewerber/-innen verschickt und nach Ablauf der 2-wöchigen Konkurrentenfrist (Klagefrist der unterlegenden Bewerber/-innen) kann die Zusage an den/die erfolgreiche/n Bewerber/-in verschickt werden.

8. Einstellung – Herzlich willkommen beim Landesrechnungshof!

Der/die Bewerber/-in wird um Vorlage der benötigten Einstellungsunterlagen gebeten. Sobald diese vollständig vorliegen, erfolgt die Einstellung mit der direkten Versetzung oder die Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Bei einer Versetzung müssen sich abgebender und aufnehmender Dienstherr über den Wechselzeitpunkt einigen.

Sie möchten gerne wissen, an welchem Prozesspunkt Ihre Bewerbung steht oder haben weitere Fragen?

Dann wenden Sie sich gerne an Michaela Goldhorn,

Tel. 05121 938 774, E-Mail: michaela.goldhorn@lrh.niedersachsen.de.


FAQ


Wann bekomme ich eine Rückmeldung?

Nachdem Ihre Bewerbung im Onlinebewerbungsmodul eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Ebenso erhalten Sie während des Bewerbungsprozesses einen Zwischenbescheid.

Wer nimmt an den Auswahlgesprächen teil?

Sie als Bewerber/-in, die Abteilungsleitung, die Referatsleitung, der/die Personalsachbearbeiter/-in, der/die Moderator/-in des Auswahlgesprächs, der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und ggf. die Schwerbehindertenvertretung.

Wie kann ich mich auf das Auswahlgespräch vorbereiten?

Die Gespräche werden in der Regel als strukturiertes Interview geführt um eine Vergleichbarkeit zwischen den Bewerbern zu ermöglichen. Anders als bei einem freien Jobinterview gibt es einen festen Fragenkatalog. Wir möchten Sie kennenlernen und mehr von Ihnen erfahren. Sie haben ebenso die Gelegenheit uns kennenzulernen und Fragen zu stellen.

Schauen Sie sich im Internet um und informieren Sie sich über den Landesrechnungshof.

Folgende Fragen an Sie sind möglich:

  • Warum bewerben Sie sich beim LRH? Warum auf diese Stelle?
  • Was qualifiziert Sie für diese Stelle?
  • Mit welchen drei Eigenschaften würde Sie ein Kollege beschreiben?
  • Warum sind Sie die richtige Besetzung der Stelle?

Werden mir Bewerbungskosten erstattet?

Grundsätzlich gilt, dass wir keine Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung, auch keine Reisekosten, übernehmen.

Kann ich meine Bewerbung zurückziehen?

Sie können Ihre Bewerbung jederzeit, ohne Nennung von Gründen, zurückziehen.
Wir bitten um kurze Mitteilung an michaela.goldhorn@lrh.niedersachsen.de .

Darf ich mich nach einer Absage erneut bewerben?

Eine Absage bedeutet nicht, dass wir kein Interesse an Ihnen haben. Möglicherweise passen Sie besser
zu einer anderen ausgeschriebenen Stelle. Bewerben Sie sich daher gerne erneut.

Artikel-Informationen

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