Pressemitteilung_3_2019 vom 26.06.2019: Jahresbericht 2019 - Haushalt nachhaltig für die Zukunft stärken!
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Jahresbericht 2019: Haushalt nachhaltig für die Zukunft stärken!
„Ist der Landeshaushalt im Jahr vor der Schuldenbremse ausreichend für die zukünftigen Herausforderungen gerüstet? Wir meinen: Nein“, betonte die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs (LRH) Dr. Sandra von Klaeden bei der heutigen Vorstellung des Jahresberichts im Niedersächsischen Landtag.
Die Präsidentin fordert deshalb ein Umdenken: „Wir sind der Überzeugung, dass das Land künftig die langfristigen Konsequenzen politischer Entscheidungen viel stärker als bisher in den Blick nehmen und entsprechende Vorsorge treffen muss.“
Das Land befindet sich aus Sicht der externen Finanzkontrolle an einem Wendepunkt. Die vergangenen Jahre waren durch hohe Einnahmen und niedrige Zinsen geprägt. Dies hat dem Land enorme finanzielle Spielräume beschert. Bereits jetzt zeigt sich aber ein Bild zurückgehender Einnahmeerwartungen für die kommenden Jahre. Dauerhaft gebundene Ausgabenpositionen werden den Handlungsspielraum deutlich einschränken. Der derzeitige Schuldenstand des Landes von rd. 60,7 Mrd. € belastet künftige Generationen. Ab 2020 unterliegt das Land zudem dem grundgesetzlichen Verschuldungsverbot.
Vor diesem Hintergrund hat der LRH den diesjährigen Schwerpunkt seines Jahresberichts der „Strukturellen Nachhaltigkeit des Haushalts“ gewidmet. Das Land steht vor großen Herausforderungen wie der Digitalisierung der Landesverwaltung und notwendigen Investitionen in Milliardenhöhe – diese werden besonders deutlich bei den niedersächsischen Hochschulkliniken. In den vergangenen Jahren ist das Land oft nur auf Sicht gefahren, so die Präsidentin. Sie fordert, den Haushalt nachhaltig zu stärken, so dass auch künftige Generationen noch flexibel handeln können.
Die Herausforderungen müssen mit strikter Ausgabendisziplin, effektiven organisatorischen Strukturen und klaren Prioritäten gelöst werden. Das Land muss das Ausgabenwachstum begrenzen, insbesondere im Bereich der Personalausgaben. Hierzu gehört auch eine umfassende Aufgabenkritik. Die dafür eingesetzte Regierungskommission kann die Anforderungen an eine echte Aufgabenkritik nicht erfüllen. Die Aufgabenwahrnehmung der öffentlichen Verwaltung muss effektiv und zukunftsorientiert strukturiert werden, mahnt Dr. von Klaeden an. Ab 2020 wird das Land notwendige Investitionen nicht mehr über neue Kredite finanzieren können. Es gilt die Schuldenbremse – ohne Wenn und Aber. Es wird also erforderlich sein, diese Mittel zu erwirtschaften, und zwar durch Einsparungen an anderen Stellen.
In seinem aktuellen Jahresbericht stellt der LRH verschiedene Empfehlungen für eine generationengerechte Haushaltswirtschaft vor. Die einzelnen Prüfungsergebnisse zum diesjährigen Schwerpunktthema und anderen Themenbereichen hat der LRH in seinem Jahresbericht 2019 zusammengefasst.
In der beigefügten Anlage finden Sie Kurzfassungen zu ausgewählten Beiträgen.
Zum Hintergrund:
Der Landesrechnungshof ist weder Teil der Exekutive, der Judikative noch der Legislative. Er ist von Weisungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Der Landesrechnungshof ist ausschließlich der externen Finanzkontrolle verpflichtet und hat keinen politischen Auftrag. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes.
In seinem Jahresbericht berichtet der LRH jährlich an Landtag und Landesregierung über die Prüfung der Haushaltsrechnung und seine Empfehlungen. Die hierin enthaltenen Bemerkungen sind Grundlage für die Entscheidung des Landtags über die jährliche Entlastung der Landesregierung. Daneben fügt der LRH eine Denkschrift bei. Hierin fasst er weitere besonders relevante Prüfungsergebnisse zusammen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
26.06.2019
zuletzt aktualisiert am:
08.12.2022