Landesrechnungshof positioniert sich zur Schuldenbremse in Niedersachsen


„Das Thema Schuldenbremse ist aus Sicht der Finanzkontrolle von herausragender Bedeutung. Künftige Ge-nerationen dürfen nicht mit neuen Schulden belastet werden“, betonte die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs, Dr. Sandra von Klaeden. Zugleich forderte die Präsidentin den Einstieg in eine planmäßige Schuldentilgung.

Die Präsidentin nahm heute in einer Sitzung der zuständigen Ausschüsse im Niedersächsischen Landtag zum Gesetzentwurf über die Schuldenbremse in Niedersachsen Stellung. Die Präsidentin unterstrich, dass der Landesrechnungshof die geplante Umsetzung der Schuldenbremse in niedersäch-sisches Recht und insbesondere die Verankerung der Schuldenbremse in der Niedersächsischen Verfassung begrüße. Die Schuldenbremse sei dringend erforderlich geworden. Das Land habe sich in den vergangenen Jahren immer weiter verschuldet – sogar in Zeiten, als es der Konjunktur ausgesprochen gut ging.

Damit die Schulden in Zukunft trotz der Schuldenbremse nicht weiter steigen, machte die Präsidentin ein paar konkrete Vorschläge. Unter anderem schlug die Präsidentin vor, in das Gesetz Regelungen aufzunehmen, die eine mögliche Umgehung des Verschuldungsverbots verbieten, zum Bei-spiel durch Nebenhaushalte. Zudem wies sie mit Nachdruck darauf hin, dass die im Gesetzentwurf zugelassenen Aus-nahmen von der Schuldenbremse in der Praxis nur sehr zu-rückhaltend angewendet werden sollten.

Daneben forderte die Präsidentin den Einstieg in eine plan-mäßige Schuldentilgung. Der Schuldenstand betrage in Niedersachsen noch immer rund 61,35 Mrd. Euro. Auch die jüngst angekündigte zusätzliche Tilgung von 686 Mio. € aus dem Jahresüberschuss 2018 sei zwar ein Signal, leider aber auch nicht mehr. Der Schuldenstand betrage danach immer noch rund 60,66 Mrd. €. Das sei nicht gerecht für unsere Kinder und Enkel. Das Land müsse sich angemessene Ziele für die Schuldentilgung stecken. Die Schuldenbremse dürfe aber keinesfalls als Vorwand für fehlende Investitionen dienen und als Investitionsbremse wirken, so die Präsidentin.

„Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die Einhaltung der Schuldenbremse und die Zweckmäßigkeit der gefundenen Regelungen fortlaufend zu überwachen und zu beobachten. Die Schuldenbremse wird somit künftig auch Bestandteil unserer Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes sein“ bekräftigte die Präsidentin abschließend.

Den genauen Wortlaut der schriftlichen Stellungnahme finden Sie in der Anlage.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln