„Digitales Rathaus“: Bürgerinnen und Bürger müssen sich weiter gedulden
Am 31.12.2022 läuft die Frist ab. Dann hat die Verwaltung ihre Leistungen den Bürgerinnen und Bürgern auch digital anzubieten. Die Kommunen werden dies nicht schaffen. Die Ursachen liegen aber woanders. Anträge stellen, Unterlagen einreichen, Bescheide empfangen – all dies soll in weniger als vier Wochen für die Bürgerinnen und Bürger auch digital möglich sein. So will es zumindest das Onlinezugangsgesetz. Doch die Realität sieht anders aus: Es stockt. Datenschutzrechtliche Vorgaben, fehlende technische Anbindungen an vorhandene Systeme oder auch das Ersetzen einer Unterschrift durch eine elektronische Signatur sind nur drei Probleme, die sich den Kommunen stellen. Probleme, die die Kommunen nicht alleine lösen können und die den Gang zum Amt weiterhin erforderlich machen. Dr. Sandra von Klaeden, Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs, betont: „Die Bürgerinnen und Bürger erwarten eine moderne Verwaltung, deren Leistungen auch von zu Hause mit wenigen Mausklicks in Anspruch genommen werden können. Dieser Servicevorteil muss bei den Bürgerinnen und Bürgern schnell ankommen. Bund, Land und Kommunen sind jetzt gleichermaßen gefordert. Klare rechtliche Vorgaben und verlässliche technische Standards sind nur zwei Punkte, die die Politik anpacken muss.“ Eine hilfreiche Orientierung für die erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierung, insbesondere für kleinere Kommunen, will die Projektreihe „Digitales Rathaus“ der überörtlichen Kommunalprüfung geben. Über zwei Jahre begleitete die überörtliche Kommunalprüfung die Digitalisierung auf kommunaler Ebene. Sie befragte 30 Kommunen auf freiwilliger Basis von den rechtlichen Grundlagen bis hin zur Digitalisierung einzelner Leistungen im Themenfeld Bauen und Wohnen. In zwei Berichten fasst die überörtliche Kommunalprüfung diese und andere Erkenntnisse zusammen, zeigt Good Practice Beispiele aus einzelnen Kommunen und gibt weitere Hilfestellungen u. a. durch Checklisten. Die Projektberichte finden Sie unter www.lrh.niedersachen.de. |
Projektbericht 1: „Digitalisierung der OZG-Verwaltungsleistungen sowie Anbindung an den Portalverbund“ Im Zeitraum März 2021 bis Februar 2022 waren die Landkreise Emsland und Heidekreis, die kreisfreien Städte Salzgitter und Wilhelmshaven, die Kreisstädte Goslar, Hildesheim, Rotenburg (Wümme) und Winsen (Luhe), die Städte Burgdorf, Osterode am Harz, Varel und Walsrode sowie die Samtgemeinden Bersenbrück, Radolfshausen und Werlte, die Samtgemeinde Lüchow (Wendl.) mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie die Gemeinden Jemgum und Rhauderfehn mit dem Landkreis Leer beteiligt. Projektbericht 2: „Vertiefung der OZG-Umsetzung sowie digitale Angebote im Themenfeld Bauen und Wohnen“ Im Zeitraum März 2022 bis November 2022 waren die Landkreise Aurich, Harburg, Hildesheim, Northeim und Osnabrück, die Kreisstadt Goslar, die Städte Bergen, Diepholz, Georgsmarienhütte, Osterode am Harz und Papenburg sowie die Gemeinde Wedemark beteiligt. |
Hier können Sie die Pressemitteilung 5/2022 und die Berichte herunterladen.
Presse 2022-5-Digitales_Rathaus
(PDF, 0,60 MB)