75 Jahre unabhängige, externe Finanzkontrolle
Der Niedersächsische Landesrechnungshof feiert sein 75. Jubiläum mit einem Festakt am Standort in Hildesheim. Landtagspräsidentin Naber und Ministerpräsident Weil gratulieren zusammen mit weiteren Vertreterinnen und Vertretern aus Landtag, Landesregierung und Verwaltung.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – mit dieser Redewendung könnte der Auftrag des Landesrechnungshofs umschrieben werden, den ihm die Niedersächsische Verfassung übertragen hat. In über 50 Einzelprüfungen pro Jahr untersucht der Landesrechnungshof objektiv, neutral und unabhängig, ob Landesregierung und Verwaltung mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger sparsam und wirtschaftlich umgehen.
In einer Feierstunde zum 75-jährigen Bestehen würdigten Landtagspräsidentin Naber, Ministerpräsident Weil sowie Finanzminister Heere die Arbeit des Landesrechnungshofs und betonten dessen Bedeutung für den Landtag und die Landesregierung. Festredner der Veranstaltung war der Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs Mestwerdt, der die Unabhängigkeit der externen Finanzkontrolle als hohes Gut hervorhob, das für die parlamentarische Demokratie unverzichtbar sei. „Für die Entwicklung des Landes und zur Bewältigung der Zukunftsthemen sei es unverzichtbar, die konstruktiven Vorschläge des Landesrechnungshofs aufzugreifen, partnerschaftlich zu erörtern und umzusetzen“ so Mestwerdt.
Gegründet wurde der Landesrechnungshof mit dem „Gesetz über die Errichtung eines Rechnungshofes und die Rechnungsprüfung für das Land Niedersachsen“. Das Gesetz trat am 06.07.1948 in Kraft. Es markiert die Geburtsstunde des Niedersächsischen Landesrechnungshofs. Seitdem haben sich die Arbeit und das Selbstverständnis des Landesrechnungshofs stetig weiterentwickelt. So deckt der Landesrechnungshof nicht nur Fehler und Missstände auf, sondern er unterbreitet insbesondere Vorschläge, wie das Land sparsamer und wirtschaftlicher handeln kann.
Artikel-Informationen
erstellt am:
31.08.2023
zuletzt aktualisiert am:
14.09.2023