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Datenschutzerklärung für Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern
Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung für Anregungen und Prüfungshinweise (Eingaben) von Bürgerinnen und Bürgern
Die nachstehende Datenschutzerklärung gibt Ihnen einen Überblick, wie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der von Ihnen gegebenen Anregung bzw. Prüfungshinweise beim Niedersächsischen Landesrechnungshof und der Überörtlichen Kommunalprüfung (nachfolgend Rechnungshof genannt) verarbeitet werden. Damit möchten wir Sie über Ihre Rechte informieren, die Sie bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Bearbeitungsprozesses Ihrer Eingabe haben.
Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen
Die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs
Frau Dr. Sandra von Klaeden
Justus-Jonas-Str. 4
31137 Hildesheim
Tel.: 05121/ 938 - 5 (Zentrale)
poststelle@lrh.niedersachsen.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Der Beauftragte für den Datenschutz im Niedersächsischen Landesrechnungshof
Herr Dr. Georgios Burmeister
Justus-Jonas-Straße 4
31137 Hildesheim
Georgios.Burmeister@lrh.niedersachsen.de
Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Ihre Eingabe kann nur bearbeitet werden, wenn Sie uns Ihre Daten zur Verfügung stellen. Sie sind gesetzlich oder vertraglich nicht dazu verpflichtet, uns Ihre Daten zu übermitteln. Andernfalls können wir Ihnen aber keine Antwort zukommen lassen. Die Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an Empfänger außerhalb des Rechnungshofs übermittelt. Innerhalb des Rechnungshofs erhalten nur die am Bearbeitungsprozess Ihrer Eingabe beteiligten Personen Zugriff auf Ihre Daten. Die elektronische Datenverarbeitung erfolgt über den Dienstleister des Landes Niedersachsen, dem IT.Niedersachsen.
Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer
Ihre Daten werden vom Rechnungshof solange und soweit gespeichert, wie es zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist, in der Regel
a. sobald die geltende Frist gemäß der Aktenordnung des Rechnungshofs erreicht ist (für Eingaben 5 Jahre) oder
b. sobald die Daten für die Erreichung des Verarbeitungszweckes nicht mehr erforderlich sind, spätestens aber mit Ablauf von fünf Jahren nach abschließender Bearbeitung der Eingabe.
Soweit der Rechnungshof verpflichtet ist, Unterlagen dem Staatsarchiv anzubieten, ist eine Löschung erst zulässig, nachdem die Unterlagen dem Archiv angeboten und von diesem nicht als archivwürdig übernommen worden sind.
Kategorien und Quelle der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden
Sie stellen dem Rechnungshof personenbezogene Daten zu Ihrer Person zur Bearbeitung Ihrer Eingabe freiwillig zur Verfügung. Wir speichern die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten zur Bearbeitung Ihrer Eingabe.
Hinweise auf Ihre Rechte als betroffene Person
Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie diese berichtigen (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachen (LfD). Diese können Sie wie folgt erreichen:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Tel.: 0511/ 120 - 4500 / Fax: 0511/ 120 - 4599
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de